Die Abschlüsse an der Evangelischen Gesamtschule werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt erworben. Grundlage:
Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I) vom 9. Juli 2012
Hauptschulabschluss (Klassenstufe 9)
Der Hauptschulabschluss wird am Ende des 9. Schuljahrganges erreicht, wenn die Schüler*innen gemäß der Versetzungsverordnung bei Nichtberücksichtigung der Kursbelegung in den 10. Schuljahrgang zu versetzen wären.
Qualifizierter Hauptschulabschluss (Klassenstufe 9)
Für Schüler*innen, welche keine zwei Erweiterungskurse in der Jahrgangsstufe 9 belegen und somit nicht die besonderen Versetzungsbestimmungen der Integrierten Gesamtschule gemäß der Versetzungsverordnung § 9 Abs. 6 erfüllen, besteht die Möglichkeit den qualifizierten Hauptschulabschluss durch eine besondere Leistungsfeststellung am Ende des 9. Schuljahres zu erwerben. Dieser berechtigt dann zum Übergang in die Jahrgangsstufe 10.
Die Besondere Leistungsfeststellung umfasst zwei schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie eine mündliche Prüfung in einem versetzungsrelevanten Fach außer Sport. Am Ende müssen die allgemeinen Versetzungsvorschriften gemäß der Versetzungsverordnung erfüllt sowie mindestens befriedigende Leistungen in zwei Grundkursen, davon in einem Kernfach, erreicht sein.
Realschulabschluss (Klassenstufe 10)
Der Realschulabschluss wird am Ende des 10. Schuljahrganges erworben, wenn die Schüler*innen an der Abschlussprüfung teilgenommen haben und gemäß der Versetzungsverordnung zu versetzen wären.
Die Abschlussprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie zwei mündliche Prüfungen in einer Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) und einem versetzungsrelevanten Fach außer Sport.
Der Abschluss ist erreicht, wenn sich nach den absolvierten Prüfungen und nach der Bildung der Gesamtnoten und Jahresnoten eine Versetzung ergibt.
Erweiterter Realschulabschluss (Klassenstufe 10)
Der erweiterte Realschulabschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt, wird am Ende des 10. Schuljahrganges erworben, wenn die Schüler*innen zusätzlich zu den Bedingungen des Realschulabschlusses folgende Anforderungen erreicht haben:
- einen Notendurchschnitt von mindestens 2,3 in den Kernfächern
- einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 in den sonstigen versetzungsrelevanten Fächern
Schulischer Teil der Fachhochschulreife (Klassenstufe 12/13)
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird Schülerinnen und Schülern nach Verlassen der Qualifikationsphase (Klassenstufe 12/13) durch Bescheinigung ausgestellt. Frühestens kann dieser Abschluss nach Besuch von zwei Kursen der Qualifikationsphase zuerkannt werden.
Weitere Infos: Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Abitur (Klassenstufe 13)
Das Abitur wird an der Integrierten Gesamtschule am Ende des 13. Schuljahrganges erworben, nach erfolgreichem Abschluss der Gymnasialen Oberstufe bestehend aus Einführungsphase (Klassenstufe 11) und Qualifikationsphase (Klassenstufe 12/13) gemäß der Oberstufenverordnung LSA.
Hinführung zu den Schulabschlüssen an der Integrierten Gesamtschule
- In den Jahrgangsstufen 5 und 6 erfolgt gemeinsamer Unterricht aller Schüler*innen im Klassenverband (Binnendifferenzierung).
- Ab Jahrgangsstufe 7 beginnt die äußere Fachleistungsdifferenzierung. Der Unterricht wird in den Fächern Mathematik und Englisch in Form von Erweiterungs- und Grundkursen organisiert.
- Diese äußere Fachleistungsdifferenzierung findet im 9. Schuljahrgang zusätzlich in Deutsch, Physik und Chemie statt.
- Ab Jahrgangsstufe 7 kann die zweite Fremdsprache (Spanisch) oder das Fach Berufs- und Lebenskunde (BuL) belegt werden. Die zweite Fremdsprache ist Voraussetzung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Das Fach BuL bereitet auf die Ausbildung nach der 10. Klasse vor.
- Die Gymnasiale Oberstufe umfasst drei Schuljahre bestehend aus der Einführungsphase (Klassenstufe 11), der Qualifikationsphase (Klassenstufen 12/13).
Gesetzliche Bedingungen für die Wahl von Grund- und Erweiterungskursen
- Um einen Erweiterungskurs wählen zu können, müssen die Schüler*innen die Note 1 bzw. 2 als Vornote aufweisen; bei Vornote 3 entscheidet der Fachlehrer; Schüler*innen mit Vornote 4 und 5 werden den Grundkursen zugeordnet.
- Die Kurswahl der Schüler*innen wird am Ende des 6. bzw. 8. Schuljahres individuell in Orientierungsgesprächen festgelegt.
- Ein Kurswechsel vom Grund- in den Erweiterungskurs sowie vom Erweiterungs- in den Grundkurs ist bei entsprechenden Leistungen der Schüler*innen auf Antrag der Eltern zum jeweiligen Schulhalbjahr möglich. Die Entscheidung bezüglich des Kurswechsels trifft die Klassenkonferenz.
Gesetzliche Bedingungen für den Übergang in Klassenstufe 10
Grundlage: Versetzungsverordnung (VersetzVO) vom 17. Dezember 2009, § 9 Besondere Bestimmungen für die Integrierte Gesamtschule
1. Weg
Die Schüler*innen in Jahrgangsstufe 9 sind verpflichtet, mindestens zwei Erweiterungskurse (davon 1 Kernfach) zu belegen. Um den Übergang in die Jahrgangsstufe 10 zu ermöglichen, müssen am Ende des Schuljahres mindestens ausreichende Leistungen in den Erweiterungskursen erreicht werden, in den anderen versetzungsrelevanten Fächern darf höchstens eine mangelhafte Leistung auftreten.
2.Weg
Schüler*innen der Jahrgangsstufe 9, die ausschließlich Grundkurse belegen, können an einer besondere Leistungsfeststellung teilnehmen und so einen qualifizierten Hauptschulabschluss erwerben. Dieser berechtigt den Übergang in die 10. Jahrgangsstufe.
Weitere Informationen: Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I) vom 9. Juli 2012, Abschnitt 2, Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses
In der Jahrgangsstufe 10 erfolgt wieder gemeinsamer Unterricht im Klassenverband. (Binnendifferenzierung). Der Unterricht ist auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen ausgerichtet.
Gesetzliche Bedingungen der Gymnasialen Oberstufe
Voraussetzung für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe ist der Erwerb eines Erweiterten Realschulabschlusses durch die Schüler*innen.
Die Gymnasiale Oberstufe umfasst drei Schuljahre bestehend aus der Einführungsphase (Klassenstufe 11), der Qualifikationsphase (Klassenstufen 12/13) und der abschließenden Abiturprüfung (Klassenstufe 13) gemäß der Oberstufenverordnung LSA