Abschlüsse

Die Abschlüsse an der Evangelischen Gesamtschule werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt erworben. Grundlage:
Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I) vom 9. Juli 2012

Hauptschulabschluss (Klassenstufe 9)

Qualifizierter Hauptschulabschluss (Klassenstufe 9)

Realschulabschluss (Klassenstufe 10)

Erweiterter Realschulabschluss (Klassenstufe 10)

Schulischer Teil der Fachhochschulreife (Klassenstufe 12/13)

Abitur (Klassenstufe 13)

Hinführung zu den Schulabschlüssen an der Integrierten Gesamtschule

  • In den Jahrgangsstufen 5 und 6 erfolgt gemeinsamer Unterricht aller Schüler*innen im Klassenverband (Binnendifferenzierung).
  • Ab Jahrgangsstufe 7 beginnt die äußere Fachleistungsdifferenzierung. Der Unterricht wird in den Fächern Mathematik und Englisch in Form von Erweiterungs- und Grundkursen organisiert.
  • Diese äußere Fachleistungsdifferenzierung findet im 9. Schuljahrgang zusätzlich in Deutsch, Physik und Chemie statt.
  • Ab Jahrgangsstufe 7 kann die zweite Fremdsprache (Spanisch) oder das Fach Berufs- und Lebenskunde (BuL) belegt werden. Die zweite Fremdsprache ist Voraussetzung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Das Fach BuL bereitet auf die Ausbildung nach der 10. Klasse vor.
  • Die Gymnasiale Oberstufe umfasst drei Schuljahre bestehend aus der Einführungsphase (Klassenstufe 11), der Qualifikationsphase (Klassenstufen 12/13).

Gesetzliche Bedingungen für die Wahl von Grund- und Erweiterungskursen

Gesetzliche Bedingungen für den Übergang in Klassenstufe 10

Gesetzliche Bedingungen der Gymnasialen Oberstufe