Die jährliche Elterninfoveranstaltung fand am 14. November 2023 statt.
Interessenbekundung und Anmeldungsdokumente (digital beschreibbar)
Das Aufnahmeverfahren beginnt mit einer Interessenbekundung der Eltern. Geht diese bei uns ein, wird sie dem Jahrgang entsprechend zugeordnet. Die interessierten Eltern der Viertklässler werden im November vor dem jeweiligen Eintrittsschuljahr zu einer Elterninfoveranstaltung eingeladen.
Elterninfoveranstaltung
Alle Eltern, die eine Interessenbekundung an die Schule geschickt haben, werden persönlich zur Elterninfoveranstaltung eingeladen. Bei weiterem Interesse erhalten die Eltern im Rahmen der Elterninfoveranstaltung einen Aufnahmebogen. Dieser ist auszufüllen und mit den Zeugnissen des Kindes aus Klassenstufe 3 (Halbjahr, Endjahr) in der Schule einzureichen (Termin wird bekannt gegeben). Danach laden wir die Schüler*innen der zukünftigen 5. Klasse zu unserem Kennenlerntag ein, welcher im Januar stattfindet.
Kennlerntag
Wir führen mit den Kindern einen Kennlerntag vor Beginn des neuen Schuljahres durch. An diesem Tag ermitteln wir, welche Schüler*innen die Voraussetzungen mitbringen, aufgenommen zu werden. Dabei achten wir darauf, dass die vom Konzept geforderte Bandbreite in den Leistungsbereichen für die zukünftige Klasse eingehalten wird. Mit dem Anspruch alle Abschlüsse einschließlich des Abiturs anzubieten, ist es notwendig, in jede der zukünftigen Klassen eine Leistungsspitze, ein breites Mittelfeld sowie auch Schüler mit speziellem Förderbedarf einzubinden.
Vertrag
Ist die Auswahl erfolgt, erhalten Eltern ein Vertragsangebot. Die Verträge werden mit unserem Trägerverein geschlossen.
Quereinsteiger
Queinsteiger können unter bestimmten Bedingungen jeweils zum Schulhalbjahr einen Antrag stellen (siehe Punkt Interessenbekundung).
Auf Grund der großen Nachfrage und der begrenzten Zahl an Plätzen gibt es seit dem Schuljahr 2019/2020 ein Aufnahmeverfahren für Quereinsteiger an unserer Schule. Das Aufnahmeverfahren setzt sich wie folgt zusammen:
- Wissensstandermittlung (ohne Eltern)
- Gespräch mit ausgewählten Schüler*innen und ihren Eltern
- Schnuppertag/e ausgewählter Schüler*innen in entsprechenden Klassen
- Bei Entscheidung für eine Aufnahme: Vertragsangebot an die Eltern
Schulgeld
Das monatliche Schulgeld beträgt 155 €. Eine Schulgeldermäßigung kann schriftlich beantragt werden, z. B. Geschwisterrabatt oder bei Bedürftigkeit des Schulgeldpflichtigen.
Neben dem Schulgeld fallen Kosten für die Verpflegung sowie andere Leistungen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Lehr- und Arbeitsmitteln, für Klassenfahrten und Spindmiete an