Das Betriebspraktikum in Klassenstufe 9 ist ein wichtiger Bestandteile der Berufs- und Studienorientierung an unserer Schule. Durch den direkten Kontakt zu Menschen in Unternehmen erhalten Schülerinnen und Schüler wertvolle berufliche Informationen aus erster Hand und die große Chance, Ausbildungsberufe und Berufsfelder praktisch kennenzulernen.
Verpflichtendes Betriebspraktikum in Klassenstufe 9
Praktikumsstellen des Schuljahres 2023/2024
Termin für das Schuljahr 2024/2025: 16. bis 26. Juni 2025
Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz liegt hauptsächlich in der Verantwortung der Schüler*innen. Das Betriebspraktikum wird durch die Schule begleitet. Es erfolgt eine Vor- und Nachbereitung innerhalb des Wirtschaftsunterrichts. Des Weiteren wird die Durchführung von freiwilligen Praktika ab Klassenstufe 8 innerhalb der Ferienzeiten unterstützt.
Fragen und Hinweise zum Praktikum oder zu offenen Praktikumsplätzen gern an berufsorientierung@evangelische-gesamtschule.
Rechtliche Grundlage inkl. Versicherungsschutz
Die Regelungen zum Schülerbetriebspraktikum sind nachzulesen im Runderlass des MK vom 25.6.2014-24-83004
Hinweis zum Versicherungsschutz
Alle Schülerinnen und Schüler sind während des Praktikums versichert. Grundlage ist die unterzeichnete Praktikumsvereinbarung. Im o.g. Erlass heißt es dazu:
„Für die Dauer des Schülerbetriebspraktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung.„
Falls ein Unfall passiert, muss die Unfallmeldung direkt an unsere Schule erfolgen.
Es besteht gesetzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz durch den Praktikumsbetrieb. Der Krankenversicherungsschutz ist privat geregelt. Die Haftung des Schülers / der Schülerin ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Arbeitszeitregelungen
Gewünschter Stundenumfang für Betriebspraktika unserer Schule:
- 9. Klasse: 7 Stunden (unter 15 Jahre) bis 8 Stunden (ab 15 Jahren)
Rechtliche Grundlage
Grundsätzlich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) im Betriebspraktikum.
- Die Dauer der täglichen Arbeitszeit darf 8 Stunden, in der Woche 40 Stunden nicht überschreiten (§ 8 JArbSchG).
- Schüler unter 15 dürfen höchstens 7 Std. täglich und insgesamt nur 35 Std. pro Wo. beschäftigt werden.
- Jugendliche ab 15 dürfen höchstens 8 Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und insgesamt nur 40 Stunden pro Woche im Praktikum arbeiten.
Weitere Regelungen:
- Arbeit ohne Pause: nicht länger als 4,5 Std.
- Ruhepausen von 30 Minuten bei 4,5 bis 6 Std. Arbeitszeit
- Ruhepausen von 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit
- Nach Beendigung der täglichen Arbeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
Praktikumsvereinbarung – Vorgehen
- Die Praktikumsvereinbarung wird mit Schulstempel an die Schüler*innen ausgeteilt.
- Der Praktikumsplatz wird selbständig von den Schüler*innen gesucht. Falls es Problem gibt, unterstützt die Schule.
- Falls ein Unternehmen zusagt, füllt der/die Verantwortliche im Unternehmen die Praktikumsvereinbarung aus.
- Ansprechpartner*in im Unternehmen, Schüler*in und Eltern unterschreiben das Dokument.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument wird der verantwortlichen Lehrkraft in der Schule übergeben.
- Die Lehrkraft unterschreibt die Vereinbarung und der/die Schüler*in erhält zwei Kopien. Die eine wird dem Unternehmen übergeben. Die andere verbleibt bei dem / der Schüler*in.
Ohne Praktikumsvereinbarungen kann das Praktikum nicht angetreten werden. Die Vereinbarung ist Grundlage für den Versicherungsschutz.
Dokumentation des Praktikums
Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Grundlage ist eine von allen Seiten unterschriebene Praktikumsvereinbarung, siehe oben. Unterlagen zur Dokumentation werden den Schüler*innen vor Praktikumsbeginn ausgeteilt:
- Tagesberichte – Vorlagen
- Teilnahmebestätigung durch die Praktikumsstelle
- Einschätzung der Leistungen durch die Praktikumsstelle
- Reflexionsbogen zum Praktikum für Schüler*innen
Die Schüler*innen stellen selbständig sicher, dass die Dokumentation erfolgt.
Die ausgefüllten Unterlagen sind als gescannte Dokumente auf die Lernplattform im Wirtschaftsraum hochzuladen. Dafür werden entsprechende Aufträge bereitgestellt.
Die Originalunterlagen verbleiben bei den Schülerinnen und Schülern und sollten im Berufswahlpass abgelegt werden.
Auf Grundlage der Dokumentation werden die Praktikumserfahrungen Anfang der 10. Klasse als Vortrag dem Klassenverband vorgestellt.